Auch wenn „Recht“ ein vermeintlich klarer Gegenstand zu sein scheint und wir alle wissen, welche Realitätsmacht es hat, ist der Gegenstand, der so heißt, schwer einzugrenzen und noch schwerer zu definieren. Recht ist nicht nur das, was Juristen beruflich tun, es ist nicht nur das, was man als Macht oder Zwang im Alltag spürt. Es ist vielmehr eine diffuse Ermöglichungsbedingung für sehr viele öffentliche, gleichermaßen aber auch individuelle und subjektive Dinge. Für das Recht gilt ein bißchen das, was Augustinus über die Zeit gesagt hat: Wenn mich niemand danach fragt, weiß ich es
Datum:
Dozenten: Prof. Dr. Petra Gehring
Semester: WiSe 2005/06
Themenbereiche: Geisteswissenschaften
Bereiche: Philosophie
Sprache: deutsch
Links:
Vorlesungen:
- Vertrag 01.10.2005
- Geschichtsmaterialismus 01.10.2005
- Einführung 01.10.2005
- Souveränität 01.10.2005
- Überblick: Rechtsform und Gewalt 01.10.2005
- Recht und Macht 1: Recht und Verfahren bei Luhmann 01.10.2005
- Diskurstheorie des Rechtsstaats? Jürgen Habermas 01.10.2005
- Diskussion 01.10.2005
- Recht und Macht 2: Ewald und Derrida 01.10.2005
- Rechtstheoretischer Institutionalismus 01.10.2005
- Geschichte 01.10.2005
- Vernunftrecht und Rechtsvernunft 01.10.2005
- Recht als soziales System - Niklas Luhmann 01.10.2005
- Positivierung 3 01.10.2005
- Positivierung 01.10.2005
- Positivierung 2 01.10.2005